Grenzfeststellung (Amtliche Grenzauskunft)

Wissen Sie nicht mehr bei Ihrem Ackergrundstück oder Baugrundstück wo Ihre Grenzen sind? Sie sind sich mit Ihrem Nachbarn nicht mehr einig über den Grenzverlauf?

In diesen Fällen hilft eine Grenzfeststellung. Wir beantragen die notwendigen Vermessungsnachweise beim Katasteramt. Sobald diese vorliegen, wird ein Termin mit Ihnen vereinbart die örtlichen Arbeiten durchzuführen.

Auf Grundlage des alten Katasternachweises werden die Grenzmarken vor Ort wieder aufgesucht und mit den örtlichen Grenzeinrichtungen (Zaun, Hecke usw.) verglichen. Unter Berücksichtigung der Aussagen der Beteiligten werden die Grenzen dann festgestellt und in einem Amtlichen Grenzdokument beurkundet. Die Vermessungsschriften werden danach dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

Die Abrechnung der Grenzfeststellung erfolgt nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) und richtet sich nach der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte und dem Bodenwert der Grundstücke.

In einigen Fällen kann aber auch nur eine Amtliche Grenzauskunft helfen. Dies ist dann der Fall wenn die Grenzmarken vorhanden – nur nicht sichtbar sind – und Koordinaten der Grenzpunkte in ausreichender Qualität hinsichtlich der Genauigkeit und Zuverlässigkeit vorhanden sind. Die Grenzmarken werden wieder sichtbar gemacht und in der Skizze zur Amtlichen Grenzauskunft dargestellt. Sie als Antragsteller erhalten zwei Ausfertigungen der Skizze zu Ihrer Verwendung.

Die Abrechnung der Amtlichen Grenzauskunft erfolgt nach den Stundensätzen der KOVerm zuzüglich einer Pauschale von 85,00 €.

Antragsformular zum Download