Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist. Es muss weithin ein eigener abschliessbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind zusammen mit den Aufteilungsplänen die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- bzw. Teileigentum sowie für die Anlage eigner Grundbücher für jede einzelne Einheit. Sie sind also erforderlich, wenn bei dem Neubau von Eigentumswohnungen oder bei einem vorhandenen Mietshaus die Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum geplant ist.

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure sind wir berechtigt, für Sie die notwendigen Aufteilungspläne zu erstellen, die Abgeschlossenheitsbescheinigung für Sie vorzubereiten und bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen.